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Bestattungsvorsorge
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Der Bestattungsort und deren Art richtet sich meist nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene nichts festgelegt, sind die Angehörigen berechtigt die Bestattung zu bestimmen.

Es wird zwischen Erd-, Feuer- und Seebestattungen unterschieden. Diese können auch anonym durchgeführt werden.

Bei Ihren Fragen sind wir Ihnen gern behilflich.

Urne zur persönlichen Gestaltung
Sargausstellung in unserem Bestattungsinstitut
Ihr persönlicher Berater im Trauerfall
Tag & Nacht erreichbar unter: 0511 / 97 90 97